Finanzbuchführung und Abschlusserstellung

Finanzbuchführung und Abschlusserstellung - zentrale Aufgaben eines Unternehmens

Die zentrale Rolle in der Unternehmens-Überwachung und –Steuerung spielt eine aussagekräftige Finanzbuchführung. Sie ist die wichtigste Dokumentation des betrieblichen Rechnungswesens und die Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss. Wir erstellen für Sie eine ordnungsgemäße und fristgerechte Finanzbuchführung, die selbstverständlich alle steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben und Vorschriften erfüllt. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick über Ihre finanzielle Lage zu behalten. Gerne bieten wir Ihnen hierfür auch eine Offene-Posten-Buchhaltung an. Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahres- oder auf Wunsch auch Branchen-Vergleichen stellen wir Ihnen als zusätzliche Informationsmöglichkeit zur Verfügung. Den Umfang der Auswertungen stimmen wir dabei ganz auf Ihre Bedürfnisse ab.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine weitere besonders wichtige Aufgabe, die in Abstimmung mit Ihnen als unser(e) Mandant(in) von uns erfüllt wird. Aus dem Jahresabschluss ist die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens ersichtlich. Insbesondere beim Bankengespräch bildet er in der Regel die Grundlage für die Verhandlungen. Aber auch bei der Steuerermittlung und hier besonders bei evtl. Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden ist der Jahresabschluss der Mittelpunkt der Veranlagung bzw. der Feststellungen. Ihr Jahresabschluss ist somit ein elementares Steuerungselement für den Unternehmenserfolg.
Wir erstellen für alle Unternehmens-Rechtsformen Jahresabschlüsse auf Basis des geltenden Handels- und Steuerrecht. Neben Sonder- oder Zwischenabschlüssen fertigen wir bei Bedarf auch Eröffnungs-, Ergänzungs- und Aufgabebilanzen. Bei Kapitalgesellschaften übernehmen wir zusätzlich die verpflichtende Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Für Freiberufler oder nicht buchführungspflichtige Unternehmen bieten wir die Erstellung von Gewinnermittlungen bzw. Einnahmeüberschussrechnungen an.
Die vom Gesetzgeber verpflichtende Online-Übermittlung per ELSTER des Jahresabschlusses an die Finanzbehörden wird von uns selbstverständlich mit übernommen. Immer häufiger wird auch von den Kreditinstituten die Vorlage des Jahresabschlusses in elektronischer Form gefordert bzw. gewünscht und von uns ebenso erledigt.

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Betriebsprüfungen

Wenn sich der Betriebsprüfer des Finanzamtes bei Ihnen anmeldet, unterstützen und betreuen wir Sie selbstverständlich und führen bei Bedarf die Verhandlungen mit dem Prüfer.
Aber auch bei anderen Prüfungen wie z.B. einer Umsatzsteuer-Prüfung oder einer Kassennachschau stehen wir an Ihrer Seite.

Digitales Belegbuchen

Der Pendelordner war gestern. Heute bieten wir Ihnen digitale Buchführung über unseren Softwarepartner DATEV und seinem Programm „Unternehmen online“ an. Dies macht eine tagesaktuelle Buchführung erst möglich.

Alle Belege und Dokumente können Sie übersichtlich im Online-Portal unseres Softwarepartners DATEV verwalten. Die Belege werden zunächst von Ihnen digitalisiert (z.B. Scan oder Bild) und anschließend in das Online-Portal hochgeladen. Dort werden diese archiviert und können jederzeit von Ihnen angeschaut werden. Eine moderne Suchfunktion hilft dabei. Die Originalbelege verbleiben somit jederzeit in Ihrem Hause und können sofort entsprechend abgelegt werden.

Nehmen Sie Kontakt auf

In unserer Kanzlei steht der Mandant im Mittelpunkt, deshalb sind wir ganz persönlich vor Ort in Königheim für Sie da. Darüber hinaus erreichen Sie uns auch telefonisch unter 09341 848814, per E-Mail info@steuerberater-berthold.de oder über unser Kontaktformular.


Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00

Freitag 08:00 - 12:30